Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?

Geschrieben am
25.12.2025
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Profilfoto Hannes Schultz Geschäftsführer RümpelFrei
Hannes Schultz
Geschäftsführer RümpelFrei
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Wer zahlt normalerweise die Entrümpelung?

Grundsätzlich werden die Kosten für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in den meisten Fällen privat getragen. Das bedeutet:

  • In erster Linie durch die betroffene Person selbst.
  • Häufig durch Angehörige (z. B. Kinder oder Enkel), wenn diese die Organisation übernehmen.

Gerade in einer Stadt wie Hamburg, wo Mieten hoch sind, spielt die Zeit eine große Rolle: Je schneller die Wohnung übergabefertig ist, desto eher lassen sich laufende Mietkosten beenden. Eine gute Planung hilft, Doppelbelastungen aus Miete, Pflegeheimkosten und Entrümpelungskosten zu vermeiden.

Wann kann das Sozialamt die Kosten übernehmen?

Wenn die betroffene Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einspringen. Wichtig ist dabei:

  • Es muss eine tatsächliche finanzielle Bedürftigkeit vorliegen.
  • In der Regel wird geprüft, ob eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen vorhanden ist.
  • Oft verlangt das Amt einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot eines Entrümpelungsunternehmens.
  • Der Antrag sollte unbedingt vor Beauftragung gestellt und bewilligt werden.

Wird der Antrag bewilligt, kann das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Ohne vorherige Klärung laufen Angehörige sonst Gefahr, auf Kosten sitzenzubleiben, die sie nicht eingeplant haben.

Übernimmt die Pflegekasse die Entrümpelung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt in der Regel keine direkten Kosten für Entrümpelung oder Wohnungsauflösungen. Es gibt zwar bestimmte Unterstützungsleistungen bei Umzügen, etwa in eine barrierefreie Wohnung, aber beim Umzug in ein Pflegeheim greifen diese Hilfen eher selten.

Für Angehörige bedeutet das: Sie sollten nicht damit rechnen, dass die Pflegekasse den Entrümpelungsservice bezahlt. Umso wichtiger ist eine klare Kostenschätzung vorab.

Was kostet eine Entrümpelung in Hamburg ungefähr?

Die tatsächlichen Kosten hängen immer vom Einzelfall ab. Typische Einflussfaktoren sind:

  • Größe und Zustand der Wohnung (z. B. 1‑Zimmer, 2‑Zimmer, Haus)
  • Menge des Inventars (normal möbliert, stark vollgestellt, Messie‑Wohnung)
  • Etage, Aufzug, Tragewege und Parkmöglichkeiten
  • Art der Gegenstände (normale Haushaltswaren vs. viel Sperrmüll/Schrott/Problemstoffe)
  • Zusätzliche Leistungen wie Demontage, Endreinigung oder Einlagerung

Als grobe Orientierung können für eine 2‑Zimmer‑Wohnung in Hamburg – je nach Aufwand – etwa 1.000 bis 3.500 Euro anfallen. Entscheidend ist aber immer eine Besichtigung vor Ort, um ein seriöses Festpreisangebot erstellen zu können.

Wann lohnt sich ein professioneller Entrümpelungsdienst?

Theoretisch können Angehörige vieles selbst übernehmen: Kartons packen, Möbel abbauen, zum Recyclinghof fahren. In der Praxis sind jedoch viele an ihren Grenzen – körperlich, zeitlich und emotional. Ein professioneller Dienst lohnt sich insbesondere, wenn:

  • die Wohnung komplett geräumt werden muss
  • schwere Möbel, große Mengen oder enge/hohe Treppenhäuser im Spiel sind
  • wenig Zeit bleibt, weil der Mietvertrag bald endet
  • Angehörige weit entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind
  • eine diskrete, reibungslose Abwicklung ohne Streit in der Familie gewünscht ist

Ein guter Entrümpelungsservice kümmert sich dann um Sortieren, Tragen, Demontage, Abtransport, Entsorgung und auf Wunsch um die besenreine Übergabe.

So unterstützt RümpelFrei Sie in Hamburg

RümpelFrei ist auf Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen im Großraum Hamburg spezialisiert – auch in sensiblen Situationen wie Umzug ins Pflegeheim oder Nachlass. Der Ablauf ist bewusst einfach und transparent gestaltet:

  1. Kontaktaufnahme
    Sie melden sich telefonisch, per E‑Mail oder WhatsApp und schildern kurz Ihre Situation (Wohnungsgröße, Lage, Frist, besondere Wünsche).
  2. Kostenlose Besichtigung
    Vor Ort verschafft sich das Team einen Überblick über Umfang, Zugänglichkeit und Besonderheiten. So lassen sich Aufwand und Kosten realistisch einschätzen.
  3. Festpreisangebot
    Sie erhalten ein klares Angebot zum Festpreis auf Basis der Besichtigung – ohne versteckte Zusatzkosten. Auf Wunsch können auch Optionen wie Wertanrechnung besprochen werden.
  4. Durchführung und Übergabe
    Am vereinbarten Termin übernimmt das Team die komplette Entrümpelung: Sortieren, Demontage, Tragearbeiten, Abtransport, fachgerechte Entsorgung und besenreine Übergabe.

Wertanrechnung und Nachlass – Kosten fair reduzieren

Oft befinden sich in der Wohnung noch gut erhaltene Möbel, Sammlerstücke oder andere verwertbare Gegenstände. Hier kann eine Wertanrechnung oder ein Ankauf die Entrümpelungskosten senken.

Bei Nachlässen ist außerdem Fingerspitzengefühl gefragt: Nicht alles hat Marktwert, aber oft gibt es Erinnerungsstücke, die zurückgehalten oder gesondert behandelt werden sollen. Ein erfahrener Dienstleister berücksichtigt solche Wünsche und bespricht mit Ihnen, was entsorgt, gespendet, verkauft oder aufbewahrt wird.

Fazit: Früh planen, Klarheit schaffen, Unterstützung nutzen

Die Frage „Wer übernimmt die Kosten für die Entrümpelung beim Umzug ins Pflegeheim?“ lässt sich kurz so beantworten: Meist zahlen Betroffene oder Angehörige selbst, in Einzelfällen kann das Sozialamt unterstützen, die Pflegekasse hingegen selten. Entscheidend sind eine frühzeitige Klärung der Finanzen, ein transparenter Kostenvoranschlag und ein verlässlicher Partner für die Umsetzung.

Wenn Sie vor einem Umzug ins Pflegeheim stehen oder eine Wohnung in Hamburg auflösen müssen, lohnt sich ein unverbindliches Gespräch. So wissen Sie früh, welche Optionen Sie haben, welche Kosten auf Sie zukommen – und wie viel Last Ihnen ein professionelles Team abnehmen kann.

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