Erbe ausschlagen – was passiert mit der Wohnung?

Geschrieben am
7.4.2026
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Profilfoto Hannes Schultz Geschäftsführer RümpelFrei
Hannes Schultz
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Jemanden zu verlieren ist schmerzhaft genug – und dann kommt die Frage: Nehme ich das Erbe an oder schlage ich es aus? Besonders wenn Schulden im Spiel sind, entscheiden sich viele Hinterbliebene für die Ausschlagung. Doch was passiert dann mit der Wohnung des Verstorbenen? Wer muss räumen, wer darf betreten, wer zahlt?

Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen – klar und verständlich.

Was bedeutet „Erbe ausschlagen" überhaupt?

Wenn jemand stirbt, gehen Vermögen und Schulden automatisch auf die Erben über. Wer das nicht möchte, kann das Erbe ausschlagen – also ablehnen. Dafür hat man genau 6 Wochen Zeit ab dem Moment, an dem man von der Erbschaft erfährt (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung erfolgt persönlich beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar – eine formlose E-Mail oder ein Telefonat reicht nicht aus.

Nach der Ausschlagung gilt: Du hast das Erbe nie angetreten. Du bist rechtlich so gestellt, als wärst du nie Erbe gewesen. Das klingt einfach – hat aber direkte Konsequenzen für die Wohnung des Verstorbenen.

Muss ich die Wohnung räumen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Nein – grundsätzlich nicht. Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht verpflichtet, die Wohnung des Verstorbenen zu räumen oder zu renovieren. Das ist einer der häufigsten Irrtümer, den wir in unserer Arbeit als Entrümpelungsfirma erleben.

Die Verantwortung geht auf den nächsten gesetzlichen Erben über – und falls alle ausschlagen, auf das Nachlassgericht, das einen Nachlasspfleger bestellt. Dieser übernimmt dann die Verwaltung des Nachlasses, einschließlich der Wohnung.

Wichtig: Solange das Erbe noch nicht geregelt ist, solltest du keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen – auch nicht mit guter Absicht. Das könnte als konkludente Annahme des Erbes gewertet werden.

Darf ich die Wohnung des Verstorbenen überhaupt betreten?

Das ist rechtlich eine Grauzone, die viele Menschen verunsichert. Grundsätzlich gilt:

  • Als ausschlagender Erbe hast du kein automatisches Betretungsrecht mehr.
  • Der Vermieter behält das Hausrecht über die Wohnung.
  • Persönliche Gegenstände wie Fotos, Dokumente oder Schmuck, die dir gehören, darfst du nach Rücksprache mit dem Vermieter holen.
  • Willst du Gegenstände aus dem Nachlass mitnehmen, brauchst du die Genehmigung des Nachlassgerichts oder Nachlasspflegers.

Praktischer Tipp: Sprich frühzeitig mit dem Vermieter. In den meisten Fällen kooperieren Vermieter unkompliziert – sie wollen die Wohnung schnellstmöglich frei haben.

Wer kündigt den Mietvertrag bei Todesfall?

Mit dem Tod des Mieters geht der Mietvertrag zunächst auf die Erben über (§ 580 BGB). Als ausschlagender Erbe hast du ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht: Du kannst den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats kündigen – unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit.

Schlägst du das Erbe aus, geht dieses Kündigungsrecht auf den nächsten Erben oder den Nachlasspfleger über. Wichtig: Die Miete läuft weiter, bis der Vertrag offiziell gekündigt ist. Diese Kosten werden aus dem Nachlass gedeckt – nicht von dir persönlich.

Was passiert mit dem Inventar der Wohnung?

Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck – alles in der Wohnung ist Teil des Nachlasses. Als ausschlagender Erbe gehört dir davon rechtlich nichts. Was mit dem Inventar passiert, hängt davon ab, wer den Nachlass übernimmt:

  • Nächste Erben können das Inventar behalten, verkaufen oder entsorgen lassen.
  • Nachlasspfleger sind verpflichtet, den Nachlass zu sichern und gegebenenfalls zu verwerten.
  • Wertgegenstände werden oft durch einen Gutachter oder Auktionator bewertet.
  • Nicht verwertbare Gegenstände werden durch eine professionelle Entrümpelung entsorgt.

Als Entrümpelungsfirma aus Hamburg helfen wir Nachlassverwaltern, Vermietern und Erben regelmäßig dabei, Wohnungen nach einem Todesfall fachgerecht zu räumen – diskret, zuverlässig und zu fairen Festpreisen.

Was passiert, wenn niemand das Erbe annimmt?

Wenn alle gesetzlichen Erben ausschlagen oder keine Erben bekannt sind, fällt der Nachlass an den Fiskus – also den Staat. Das nennt sich Fiskalerbschaft. In Hamburg ist dann das Bezirksamt zuständig. Der Staat ist verpflichtet, die Wohnung zu räumen und den Mietvertrag zu kündigen.

Dieser Prozess dauert oft mehrere Monate – in dieser Zeit bleibt die Wohnung ungeräumt.

Häufige Fragen auf einen Blick

Muss ich renovieren, wenn ich das Erbe ausschlage?
Nein. Renovierungspflichten aus dem Mietvertrag treffen die Erben – wer ausschlägt, haftet nicht.

Kann ich das Erbe ausschlagen, aber trotzdem Sachen behalten?
Nein. Wer Gegenstände aus dem Nachlass behält oder entnimmt, nimmt das Erbe konkludent an – auch ohne offizielle Erklärung. Das Risiko ist groß und kann teuer werden.

Was ist, wenn ich die 6-Wochen-Frist verpasse?
Dann gilt das Erbe automatisch als angenommen. In Ausnahmefällen kann das Gericht eine Verlängerung gewähren – aber das ist selten.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach Todesfall?
Das hängt von Größe und Inhalt der Wohnung ab. Bei RümpelFrei erhalten Sie eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.

Fazit

Das Erbe ausschlagen kann die richtige Entscheidung sein – besonders wenn Schulden die Erbschaft belasten. Die Wohnung räumen müssen Sie dabei in der Regel nicht selbst. Trotzdem ist schnelles Handeln wichtig: Die 6-Wochen-Frist läuft, Mieten laufen weiter und der Vermieter wartet auf eine Lösung.

Wenn Sie unsicher sind, was mit der Wohnung eines Verstorbenen passiert, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie und alle Beteiligten bei einer professionellen Wohnungsauflösung in Hamburg – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem klaren Festpreis.

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