
Unter einer Zwangsräumung versteht man die staatlich durchgesetzte Rückgabe einer Wohnung oder eines Hauses an den Eigentümer. Dieser Schritt wird notwendig, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung und abgelaufener Frist nicht freiwillig auszieht.
Wichtiger Hinweis: Als Vermieter dürfen Sie niemals eigenmächtig handeln (sogenannte "kalte Räumung"). Das Austauschen von Schlössern oder das eigenhändige Ausräumen der Wohnung ohne Gerichtsbeschluss ist strafbar. Eine Zwangsräumung darf ausschließlich durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
Sobald der Titel vorliegt, geht das Verfahren in die praktische Phase über. Hier kommt oft ein professionelles Entrümpelungsunternehmen ins Spiel.
Der Vermieter übergibt den Titel an den Gerichtsvollzieher. Dieser setzt einen verbindlichen Räumungstermin fest und gewährt dem Mieter eine allerletzte Frist (meist 3-4 Wochen), um freiwillig auszuziehen.
Verlässt der Mieter die Wohnung auch jetzt nicht, erscheint der Gerichtsvollzieher zum Termin vor Ort.
Hier endet die juristische Arbeit und die körperliche beginnt. Oft hinterlassen Mieter, die zwangsgeräumt werden, ihren gesamten Hausrat oder Müll. Ein spezialisiertes Unternehmen räumt nun die Immobilie komplett leer.
Nach der Räumung erhalten Sie als Vermieter die Schlüssel zurück. Die Wohnung ist nun leer, besenrein und bereit für die Renovierung oder Neuvermietung.
Zwangsräumungen sind nicht nur bürokratisch, sondern oft auch emotional und finanziell belastend.
Eine Zwangsräumung in Hamburg folgt einem strengen juristischen Protokoll. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, müssen folgende Schritte eingehalten werden:
Alles beginnt mit der Kündigung des Mietverhältnisses.
Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg Räumungsklage einreichen. Dies ist oft ein langwieriger Prozess, der jedoch unumgänglich ist.
Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie ein vollstreckbares Urteil – den sogenannten Räumungstitel. Erst dieses Dokument berechtigt Sie dazu, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Wenn der Gerichtsvollzieher den Termin festlegt, muss es oft schnell gehen. RümpelFrei hat sich auf genau diese schwierigen Situationen in Hamburg spezialisiert.
Unsere Vorteile für Vermieter und Hausverwalter:
Die Zwangsräumung ist der letzte Ausweg und für alle Beteiligten unangenehm. Mit RümpelFrei haben Sie jedoch einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der den physischen Teil der Räumung professionell abwickelt. So erhalten Sie Ihre Immobilie schnellstmöglich zurück – sauber, leer und bereit für einen Neuanfang.
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Die Kosten variieren je nach Wohnungsgröße und Verschmutzungsgrad (Müllmenge). Während die Gerichtsvollzieherkosten fix sind, bietet RümpelFrei für die Entrümpelung individuelle Angebote mit transparenter Preisstruktur an, damit Sie kalkulieren können.
Bei Zwangsräumungen ist Zeit Geld. Sobald der Gerichtsvollzieher den Termin nennt, sollten Sie uns kontaktieren. Wir reservieren das Team für diesen Tag, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Ja, das ist eines unserer Spezialgebiete. Wir entrümpeln diskret, fachgerecht und kümmern uns um die gesetzeskonforme Entsorgung aller Abfälle, inklusive Problemstoffen.
Das hängt vom Zustand ab. Unser Ziel ist es, die Immobilie innerhalb kürzester Zeit (oft in 1-2 Tagen) besenrein zu übergeben. Auf Wunsch führen wir auch Grundreinigungen durch, damit Sie die Wohnung sofort wieder nutzen oder Handwerker beauftragen können.
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