
Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer müssen Angehörige oft schnell viele organisatorische Dinge regeln – darunter auch die Wohnungsauflösung des Verstorbenen. Doch hier lauern oft Unsicherheiten: Wer darf die Wohnung überhaupt betreten? Wer haftet für die Kosten? Was ist verboten?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Rechtslage bei einer Wohnungsauflösung – verständlich erklärt und mit wertvollen Tipps aus unserer Praxis als Hamburger Entrümpelungsunternehmen.
Nicht jeder darf einfach handeln. Grundsätzlich geht der Nachlass (und damit auch der Inhalt der Wohnung) auf die Erben über.
💡 Praxis-Tipp: Handeln Sie nicht voreilig. Sichern Sie sich erst rechtlich ab (Erbschein beim Nachlassgericht), bevor Sie Gegenstände entfernen, um Haftungsrisiken gegenüber Miterben zu vermeiden.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Mietvertrag mit dem Tod automatisch endet.
Die Kosten für Räumung, Renovierung und Entsorgung sind Teil der sogenannten Nachlassverbindlichkeiten.
💡 Spartipp: Eine seriöse Firma wie RümpelFrei bietet eine Wertanrechnung. Verwertbare Möbel oder Schmuck werden auf den Entrümpelungspreis angerechnet, was die Kosten für die Erbengemeinschaft senkt.
Bevor der Container kommt, muss sorgfältig geprüft werden.
Die rechtlichen Hürden sind hoch, die emotionale Belastung noch höher. Wir nehmen Ihnen diesen schweren Teil ab.
Das Team von RümpelFrei sorgt in Hamburg und Umgebung für Klarheit:
✅ Rechtssicher: Wir übergeben Ihnen alle Entsorgungsnachweise.
✅ Diskret & Respektvoll: Sensible Fundstücke übergeben wir Ihnen persönlich.
✅ Besenrein: Wir garantieren eine Übergabe, die Vermieter akzeptieren.
✅ Fair: Festpreis-Garantie und Wertanrechnung.
Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt wichtig ist: Abschied nehmen und zur Ruhe kommen.
❓ Wer darf die Wohnung räumen?
Nur legitimierte Erben (Erbschein) oder Bevollmächtigte.
❓ Muss der Vermieter die Entrümpelung zahlen?
Nein. Das ist Pflicht der Erben. Der Vermieter darf die Wohnung erst räumen lassen, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde oder der Staat das Erbe antritt (und selbst dann oft erst nach Gerichtsbeschluss).
❓ Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?
Dann sind Sie nicht mehr zuständig und dürfen die Wohnung nicht mehr betreten oder Dinge entnehmen. Das Nachlassgericht übernimmt die Verwaltung.
Eine Wohnungsauflösung ist kein einfacher Prozess. Rechtlich haften die Erben, doch praktisch müssen Sie diese Aufgabe nicht alleine stemmen. Mit RümpelFrei haben Sie einen Partner an der Seite, der die Vorschriften kennt und die Arbeit erledigt – diskret, schnell und sauber.
📞 Kostenloses Angebot für Ihre Nachlassräumung in Hamburg:
👉 www.rümpel-frei.de
Starten Sie mit einem Klick unseren Entrümpelungskostenrechner und berechnen Sie innerhalb von 1 Min Ihren vorraussichtlichen Preis.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot für eine Entrümpelung in Hamburg?
Unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie
gerne dabei, die perfekte Lösung für Ihr Entrümpelungsprojekt zu finden!

Ihr freundliches Entrümpelungsteam aus Hamburg
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden