Ein Todesfall in der Familie ist immer eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer müssen Angehörige oft schnell viele organisatorische Dinge regeln – darunter auch die Wohnungsauflösung des Verstorbenen.
Doch wer darf die Wohnung räumen, wer trägt die Kosten und was ist rechtlich erlaubt oder verboten?
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Rechtslage bei einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall – einfach erklärt und mit hilfreichen Tipps aus der Praxis.
Nach einem Todesfall geht der Mietvertrag und der gesamte Nachlass automatisch auf die Erben über.
Das bedeutet:
💡 Tipp: Wenn du unsicher bist, ob du zur Wohnungsauflösung berechtigt bist, lass dir beim Amtsgericht oder Nachlassgericht eine Erbenbescheinigung ausstellen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.
Die Erben treten in das Mietverhältnis ein – sie können den Vertrag aber innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls kündigen (§ 580 BGB).
Wichtig:
Alle Kosten für die Räumung, Entrümpelung und Entsorgung fallen in die Erbmasse.
Das bedeutet:
💡 Tipp: Eine fachgerechte Entrümpelungsfirma wie RümpelFrei kann dir ein transparentes Angebot erstellen, das du bei der Nachlassabwicklung einreichen kannst.
Bevor du Möbel, Kleidung oder Dokumente entsorgst, gilt:
Professionelle Entrümpelungsdienste wie RümpelFrei bieten auf Wunsch eine vorsichtige und respektvolle Sortierung des Nachlasses an, bevor etwas entsorgt wird.
Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist oft emotional belastend – und rechtlich komplizierter, als es zunächst scheint.
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Wer darf die Wohnung nach einem Todesfall räumen?
Nur Erben oder Bevollmächtigte mit Erbschein bzw. Vollmacht dürfen die Wohnung auflösen.
Muss der Vermieter die Entrümpelung übernehmen?
Nein. Die Räumung liegt in der Verantwortung der Erben. Nur wenn niemand das Erbe antritt, kann die Stadt eingreifen.
Was passiert, wenn niemand die Wohnung auflöst?
Nach Ablauf der Frist kann das Nachlassgericht oder der Vermieter die Wohnung räumen lassen – die Kosten werden dann aus dem Nachlass gedeckt.
Nach einem Todesfall gilt es, rechtlich korrekt und respektvoll mit dem Nachlass umzugehen.
Nur Erben oder Bevollmächtigte dürfen die Wohnung auflösen, und die Kosten fallen in die Erbmasse.
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