Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Geschrieben am
25.12.2025
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Profilfoto Hannes Schultz Geschäftsführer RümpelFrei
Hannes Schultz
Geschäftsführer RümpelFrei
Dachbodenentrümpelung Hamburg
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Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

1. Der Grundsatz: Die Erben tragen die Kosten

Laut Gesetz (§ 1967 BGB) treten die Erben in die vollständige Rechtsnachfolge ein. Das bedeutet: Sie übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten. Dazu zählen auch die Kosten für die Wohnungsauflösung.

Zu den typischen Kostenpunkten gehören:

  • Professionelle Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung
  • Transport oder Einlagerung von Möbeln
  • Notwendige Renovierungs- und Reinigungsarbeiten („Besenreine Übergabe“)
  • Fortlaufende Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist

👉 Tipp von RümpelFrei: Prüfen Sie frühzeitig den Mietvertrag und verschaffen Sie sich einen Überblick über den Nachlass. Durch eine Wertanrechnung gut erhaltener Gegenstände lassen sich die Räumungskosten oft deutlich senken.

2. Sonderfall: Das Erbe wird ausgeschlagen

Wird das Erbe fristgerecht (in der Regel innerhalb von sechs Wochen) beim Nachlassgericht ausgeschlagen, sind Sie nicht zahlungspflichtig für die Wohnungsauflösung.

  • Die Konsequenz: Sie dürfen in diesem Fall auch keine Gegenstände aus der Wohnung entnehmen.
  • Der Ablauf: Das Nachlassgericht prüft den Fall. Ist im Nachlass genug Wert vorhanden, wird daraus die Räumung bezahlt. Ist der Nachlass überschuldet, bleibt die Wohnung oft so lange bestehen, bis ein Nachlasspfleger oder der Vermieter (Vermieterpfandrecht) tätig wird.

3. Wenn keine Erben vorhanden sind (Fiskalerbschaft)

Finden sich keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, erbt am Ende der Staat.

  • Der Staat kümmert sich in der Regel nicht selbst um die Räumung, sondern beauftragt Dienstleister.
  • Die Kosten werden soweit möglich aus den verbleibenden Werten des Nachlasses gedeckt.

Wichtig für Mieter: Der Vertrag endet nicht automatisch

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Mietvertrag mit dem Tod endet. Das ist falsch.

  • Die Erben treten in den Mietvertrag ein.
  • Sonderkündigungsrecht: Sie haben jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zu kündigen (§ 580 BGB).
  • Pflichten: Bis zur Wohnungsübergabe müssen Miete gezahlt und die Räume oft geräumt bzw. renoviert werden (je nach Vertragsklausel).

Kosten-Orientierung: Womit müssen Sie rechnen?

In Hamburg müssen Sie grob mit folgenden Preisen rechnen:

  • Keller: ab 349,- €
  • Dachboden: ab 399,- €
  • Wohnung: ca. 1.100 – 4.250,- €
  • Haus: ca. 1.699 – 6.500,- €

6. Ihre Entlastung in Hamburg – mit RümpelFrei

Eine Wohnungsauflösung ist körperlich schwer und seelisch belastend. Wir von RümpelFrei stehen Ihnen in Hamburg und Umgebung als diskreter Partner zur Seite.

Unser Service-Versprechen an Sie:
Kostenlose Besichtigung & Festpreis: Keine versteckten Kosten.
Fairness durch Wertanrechnung: Wir kaufen gut erhaltene Nachlassgegenstände an und verrechnen sie direkt.
Rechtssicherheit: Sie erhalten alle nötigen Entsorgungsnachweise.
Besenreine Übergabe: Wir übergeben das Objekt fertig für den Vermieter oder Verkauf.

Fazit:
Meistens tragen die Erben die Verantwortung und die Kosten. Doch Sie müssen diese Last nicht alleine tragen. Mit einem professionellen Partner sparen Sie Zeit, schonen Ihre Nerven und stellen sicher, dass der Nachlass respektvoll behandelt wird.

📞 Lassen Sie uns helfen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und einfühlsame Beratung zu Ihrer Wohnungsauflösung in Hamburg.

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