
Kurzantwort: In den meisten Fällen zahlen die Erben. Die Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB) und werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt. Reicht das Geld nicht, haften Erben grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen. Sie können diese Haftung aber auf den Nachlass beschränken. Ausnahmen gibt es bei Ausschlagung des Erbes, fehlenden Erben und Bedürftigkeit.
Mit dem Erbfall treten die Erben in die Rechtsnachfolge ein (§ 1922 BGB). Sie erhalten das Vermögen und übernehmen auch die Verbindlichkeiten. Dazu zählen offene Rechnungen, Mietzahlungen und die Kosten der Wohnungsauflösung.
Typische Kostenpunkte:
Reicht der Nachlass nicht aus, können Erben ihre Haftung auf den Nachlass beschränken, zum Beispiel durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Lass dich dazu vorab beraten.
Tipp: Lies früh den Mietvertrag und verschaffe dir einen Überblick über den Nachlass. Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte und Sammlerstücke lassen sich bei uns mit den Kosten verrechnen (Wertanrechnung). Das senkt die Rechnung oft deutlich.
Wer das Erbe fristgerecht ausschlägt, zahlt die Wohnungsauflösung nicht. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Die Erklärung geht an das Nachlassgericht.
Darf ich Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen? Besser nicht. Wer Wertvolles entnimmt, verkauft oder entsorgt, kann damit das Erbe konkludent annehmen. Die Ausschlagung ist dann gefährdet. Kläre Ausnahmen, etwa für wenige persönliche Erinnerungsstücke, vorher mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt.
Wer räumt dann? Das Nachlassgericht setzt bei Bedarf einen Nachlasspfleger ein. Bei ausreichendem Nachlass wird die Räumung daraus bezahlt. Ist der Nachlass überschuldet, bleibt die Wohnung oft länger stehen. Dann können Vermieter oder Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat (Fiskalerbschaft). Er räumt meist nicht selbst, sondern beauftragt Dienstleister. Bezahlt wird aus dem Nachlass. Ist dort nichts zu holen, können Vermieter oder Kommunen die Kosten tragen müssen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Die Erben treten in den Vertrag ein und müssen zunächst weiter Miete zahlen.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB). Du kannst innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Bis zur Übergabe laufen Miete und Räumungspflichten weiter, je nach Mietvertrag auch Renovierungspflichten.
Pflegekasse: Sie zahlt keine Wohnungsauflösung. Zuschüsse nach § 40 SGB XI betreffen nur wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Sozialamt: Eine Übernahme ist in Ausnahmefällen möglich, wenn weder Nachlass noch Erben zahlen können und Bedürftigkeit festgestellt wird. Es ist eine Einzelfallentscheidung.
So gehst du vor:
Wer die Kosten selbst trägt, kann sie als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen (§ 35a EStG). 20% der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung. Die Rechnung stellen wir dir entsprechend aus.
Der Preis hängt von Menge, Etage, Zugang und Zustand ab. Durch die Wertanrechnung kann er deutlich sinken, in Einzelfällen bis auf 0 €. Den genauen Preis nennen wir dir nach der Besichtigung. Vorab hilft unser Entrümpelungsrechner.
Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist anstrengend und emotional belastend. RümpelFrei begleitet dich diskret und zuverlässig in Hamburg und Umgebung:
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Wer zahlt die Wohnungsauflösung, wenn ich das Erbe ausschlage?
Du nicht. Die Kosten trägt der Nachlass, im Zweifel Vermieter oder Staat.
Muss ich die Wohnung sofort räumen?
Nein, aber die Miete läuft bis zum Vertragsende weiter. Kündige deshalb früh.
Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?
Nein. Das Sozialamt kann nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit im Einzelfall helfen.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr (§ 35a EStG).
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